Freiwillige Registrierung

Was ist „Freiwillige Registrierung für beruflich Pflegende"?

.Allen beruflich Pflegenden, d.h. der/dem

•  Altenpflegerin/-pfleger
•  Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger - neu: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
• Krankenschwester / Krankenpfleger - neu: Gesundheits- und
Krankenpfleger/-in

wird das Angebot gemacht, sich freiwillig bei einer unabhängigen Registrierungsstelle der Berufsverbände zentral erfassen zu lassen.
Damit gibt es in Deutschland zum ersten Mal die Möglichkeit, ähnlich wie schon in anderen europäischen Ländern sowie in den USA und Australien, zuverlässige Daten über die Anzahl der in der Berufsgruppe Tätigen, deren Einsatzorte und Qualifikationen zu erheben.

Für die beruflich Pflegenden selbst, aber auch für die Arbeitgeber gilt die Registrierung als Qualitätsprädikat, da nur diejenigen sich als
registrierte beruflich Pflegende ausweisen dürfen, die entsprechende Qualifizierungsnachweise erbringen. Durch diese innovative und umfassende Maßnahme soll gegenüber der Gesellschaft und dem
Gesetzgeber die Notwendigkeit und der Nutzen einer Registrierung von beruflich Pflegenden deutlich gemacht werden.

Dazu ist es notwendig, dass sich heute möglichst viele Berufsangehörige freiwillig registrieren lassen. Wir hoffen, damit den Gesetzgeber in naher Zukunft von einer verpflichtenden Registrierung zu überzeugen.

Warum eine "Freiwillige Registrierung für beruflich Pflegende"?

Für Sie persönlich bedeutet es, zu zeigen, dass Sie sichtbar auf dem Laufenden bleiben, die neuesten Erkenntnisse der Pflege kennen.
Früher hieß es nach dem Examen: „Ich habe ausgelernt“. In der heutigen Zeit, in der Wissen und Erkenntnisse rapide zunehmen und von Seiten des Gesetzgebers Qualitätssicherungskontrollen gefordert werden, ist es für Sie als beruflich Pflegende unerlässlich, sich kontinuierlich fortzubilden.

Durch eine freiwillige Registrierung machen Sie nach außen hin Ihre beständige Kompetenzerweiterung und ein interessiertes und aktives Berufsverständnis deutlich. Gerade auch auf dem heute schwierigen Arbeitsmarkt bleiben Sie so für Arbeitgeber attraktiv.
Auf gesellschaftspolitischer Ebene bedeutet es, dass Sie zur Professionalisierung der Berufsgruppe beitragen. Sie helfen mit, dass über unsere Berufsgruppe konkrete Daten ermittelt werden. Diese Zahlen und Fakten sind Argumente, die berufspolitisches Gewicht haben. Politische Planung zum Bedarf von Pflegekräften ist schwer möglich, da es kaum valide Daten über Anzahl, Tätigkeit und
Qualifikation gibt. Mit der freiwilligen Registrierung werden folgende
Ziele angestrebt:
• Erfassen der Anzahl der in der Berufsgruppe Tätigen
• Erfassen der Art der Berufstätigkeit und der Einsatzorte
• Erfassen der Qualifikation der Mitglieder der Berufsgruppe
• Überwachung/Zertifizierung des Qualifikationsstandes
• Fortbildungskontrolle
• Grundlage für Arbeitgeber zur Personaleinstellung/-haltung schaffen
• Berufliche Qualitätssicherungsmaßnahme
• Informationsübermittlung zur Stärkung der Berufsgruppe
• Verbraucherschutz (Qualitätssicherung für die Bevölkerung)

Mit der freiwilligen Registrierung leisten Sie einen Beitrag dazu, dass unseren Interessensvertretern Argumente in die Hand gegeben werden,
um die Rahmen – und Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Wie läuft die "Freiwillige Registrierung für beruflich Pflegende" ab?

Die Registrierung erfolgt bei der zentralen, unabhängigen freiwilligen Registrierungsstelle für beruflich Pflegende, mit der Geschäftsstelle in Potsdam. Sie gilt jeweils für die Dauer von zwei Jahren. Für die Erstregistrierung schicken Sie bitte das dieser Broschüre beiliegende Anmeldeformular zusammen mit den erforderlichen Kopien (Nachweis des Ausbildungsabschlusses, Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung etc.) ausgefüllt an die Registrierungsstelle. Eine erneute Registrierung nach Ablauf von zwei Jahren kann nur erfolgen, wenn Sie die dafür erforderlichen 40 Fortbildungspunkte nachweisen
können.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung und der Anmeldegebühr Unterlagen zugeschickt, die Ihnen die Nachweisführung der Fortbildungen erleichtern und strukturieren. Gleichzeitig werden Ihnen eine Urkunde und ein Ausweis ausgestellt. Die Gebühren für die Erstregistrierung betragen 15,- Euro. Für die Folgeregistrierung, also in 2 Jahren, wird eine Gebühr von 60,- Euro erhoben. Innerhalb von zwei Jahren müssen mindestens 40 Fortbildungspunkte gesammelt werden. Dabei sollen Fortbildungen besucht werden, welche verschiedene Kompetenzbereiche fördern:

• Fachkompetenz -Fachbezogen (z.B. Kontinenztraining, Injektionen, Lagerung) - Fachübergreifend (z.B. Qualitätsentwicklung,
Pflegetheorien, Berufsrecht)
• Sozialkompetenz (z.B. Rhetorik, Kommunikation, Konfliktbewältigung)
• Methodenkompetenz (z.B. Gestaltung des Pflegeprozesses, Anleitung)

Wie können die Punkte erworben werden?

50% der Fortbildungspunkte sollten im eigenen Fachgebiet, bzw. Arbeitsgebiet erworben werden, die anderen 50% fächerübergreifenden Themen gewidmet sein. Studierende, die ein pflegebezogenes Studium nachweislich absolvieren, können 10 Punkte pro Semester angerechnet bekommen. Auch wenn Sie nicht berufstätig sind, können Sie sich freiwillig registrieren lassen und durch den Besuch von Fort- und Weiterbildungen Ihre Punkte sammeln.

Die Kriterien für die Registrierung sind mit dem
Deutschen Pflegerat e.V. abgestimmt (Link zum Deutschen Pflegerat).

Broschüre

Die Broschüre des Deutschen Pflegerats zur Freiwilligen Registrierung gibt Ihnen weitere Informationen:

Keine Einträge vorhanden

 

Kontakt

Caritas Bildungswerk Ahaus
Wesheimstr. 41
48683 Ahaus

Tel. 02561/936225
Fax 02561/936240

info@caritas-bildungswerk.de

 


Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter/in

weitere Informationen zur Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter/in am CBZ Ahaus-Wessum finden Sie hier


Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
Deutsche Krebshilfe
Deutscher Hospiz- und Palliativverband