Fördermöglichkeiten

Fördermittel

Wenn Sie die Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten des Caritas Bildungswerks Ahaus nutzen möchten, stehen Ihnen dafür verschiedenste Möglichkeiten der öffentlichen Förderung zur Verfügung. Hierzu zählen z.B. die Instrumente der Bundesanstalt für Arbeit, der regionalen Jobcenter sowie verschiedene Bundes- oder Landesprogramme z.B. der Bildungsscheck NRW oder die Bildungsprämie.

Gerne stehen die Bildungszentren, die Fußpflegeschule oder das Referat Fort- und Weiterbildung bei Fragen hilfreich zur Verfügung.

 

Arbeitsmarktpolitische Instrumente der Agentur für Arbeit

Einstiegsqualifizierung
Ausbildungsbonus
Berufsausbildungsbeihilfe
Ausbildungsbegleitende Hilfen

Die EQ ist ein Förderprogramm für Jugendliche unter 25 Jahren mit Vermittlungshemmnissen und mit mittlerem Bildungsabschluss (Hauptschule, FOR). Damit sind „unversorgte“ Bewerber gemeint, die im Jahr des Schulabschlusses keine Ausbildungsmöglichkeit erhielten. Die Förderdauer liegt zwischen 6 und 12 Monaten bis Ausbildungsbeginn, wobei die durchschnittliche Förderdauer bei ca. 10 Monaten liegt und eine monatliche Praktikantenvergütung von 212 € sowie die pauschalen Sozialversicherungsbeiträge des Betriebes (106 €) umfassen. Beide Beträge werden nach Beantragung bei der Agentur für Arbeit durch den Betrieb an diesen ausgezahlt, wobei der Betrieb die Praktikantenvergütung an den Jugendlichen weiter gibt. Ziel des EQ ist die Anbahnung eines Ausbildungsplatzes (rechtlicher Status: Praktikumsverhältnis mit entsprechendem Vertrag), wobei kein Anspruch auf Ausbildung nach Ablauf des EQ abzuleiten ist. Um die Förderung durch EQ zu beanspruchen, muss der Jugendliche zwingend durch die Agentur für Arbeit (= Berufsberater) des Wohnortes erfasst sein und nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein (Ausnahme: GfB). Der Betrieb stellt (teilnehmerbezogen) einen Antrag vor Abschluss des Praktikantenvertrages. Jugendliche unter 18 Jahre unterliegen weiterhin der Berufsschulpflicht, weitere Verpflichtungen des Fachseminares sind (noch?) nicht abzuleiten. Hilfreich könnte aus Sicht des Bildungswerkes sein, die Beurteilungsbögen für das Orientierungspraktikum für EQ zu überarbeiten.

Vorgehensweise im Umgang mit dem EQ:

• die Kooperationspartner hinreichend informieren (Flyer etc… ), insbesondere die ambulanten Dienste
• Information der regionalen Agenturen über ausbildungswillige Betriebe
• „Altbewerber“ im Rahmen des Bewerbergespräches auf die Möglichkeit EQ hinweisen
• „Altbewerber“ zur Agentur/Berufsberater schicken zur Beratung
• Hinweis „Altbewerber“: Bewerbungen kopieren und u.U. dem Berufsberater vorlegen
• Betrieb stellt den Antrag bei der Agentur für Arbeit
• InA Steinfurt steht für weitere Unterstützung ausdrücklich zur Verfügung.

Beim Ausbildungsbonus ist es so, dass der Ausbildungsbetrieb nachweisen muss, dass er zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen hat. Entweder
• stockt er seinen Ausbildungsbestand auf ("Aufstocker“)
• steigt in Ausbildung erstmals ein (Achtung: dann ist bis zum dritten Jahr Förderung möglich!)
• steigt nach einer Pause wieder ein

Hierbei spielt die Betriebsgröße eines Unternehmens keine Rolle. Abgerechnet wird über die Betriebsnummer. Die Förderung richtet sich nach der Höhe der Ausbildungsvergütung, in der Altenpflege sind zwischen 5.000 und 6.000 € zu erwarten. Die Auszahlung des Ausbildungsbonus erfolgt in zwei Etappen:
a) nach der erfolgreich überstandenen Probezeit
b) nach Anmeldung zur Abschlussprüfung.

Es ist hierbei unerheblich, ob der Auszubildende die Ausbildung auch tatsächlich erfolgreich beendet. Voraussetzung beim Teilnehmer ist, dass er
• über 12 Monate ein unversorgter „Altbewerber“ ist
• durchgängig bei der Agentur für Arbeit gemeldet war
• durchschnittliche Leistungen im Schulabschluss hat
Er muss nicht unter 25 Jahre sein. Achtung: Einzelfallentscheidung bei der Agentur für Arbeit! Ob und wie das EQ und der Ausbildungsbonus miteinander zu kombinieren sind, bleibt noch zu klären.

Die BAB ist ein Förderprogramm bei geringer Ausbildungsvergütung oder bei weiter entferntem Lernort. Die BAB dienst der finanziellen Unterstützung des Auszubildenden, um die Ausbildung erfolgreich abschließen zu können. 

Die AbH kann über die Agentur für Arbeit eingesetzt werden bei psychosozialen Problemen des Auszubildenden (sozialpädagogische Begleitung). Die Beantragung erfolgt
a) über den Betrieb (bei der Befürchtung, der Auszubildende könnte bei Lernhemmnissen, psychosozialen Problemen die Ausbildung abbrechen)
b) über den Jugendlichen selbst

Für unsere Klientel könnten z.B. Sprachkurse über AbH bei der Agentur beantragt werden. Für alle arbeitsmarkpolitischen Instrumente, die ab dem 01.01.2009 nun auch für die Altenpflegeausbildung greifen, steht InA Steinfurt (02551 – 7048910) jederzeit als Unterstützung zur Verfügung.

Sonstige Fördermöglichkeiten

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten für Ausbildungen und Fortbildungen finden Sie unter den folgenden Links:

Weiterbildung von Beschäftigten - Programm WeGebAU: weitere Informationen

Einstiegsqualifizierung: weitere Informationen 

Ausbildungsbonus: weitere Informationen

Bildungsscheck NRW: weitere Informationen

Bildungsprämie: weitere Informationen