Caritas Fußpflege- und Kosmetikschule Dorsten
Caritas Fußpflege- und Kosmetikschule Dorsten
Wir bieten Ausbildungen und Lehrgänge rund um die Themen Fußpflege, Kosmetik und Heilpraktiker an. Die Lehrgänge Fußpflege und Kosmetik sind auch als von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassene Fernlehrgänge verfügbar.
Qualifiziertes und motiviertes Team
Qualifiziertes und motiviertes Team
Zu allen theoretischen und praktischen Lehrgangsinhalten steht Ihnen unser Team aus Fachkräften zur Verfügung.
Wir beraten Sie
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Unsere modulare Lehrgangsgestaltung trägt dazu bei, für Ihre Ansprüche optimierte Lehrgänge zusammen zu stellen. Wir beraten Sie dabei gerne.
 
 
Caritas Fußpflege- und Kosmetikschule Dorsten
Wir bieten Ausbildungen und Lehrgänge rund um die Themen Fußpflege, Kosmetik und Heilpraktiker an. Die Lehrgänge Fußpflege und Kosmetik sind auch als von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassene Fernlehrgänge verfügbar.
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Qualifiziertes und motiviertes Team
Zu allen theoretischen und praktischen Lehrgangsinhalten steht Ihnen unser Team aus Fachkräften zur Verfügung.
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Wir beraten Sie
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Lehrgängen der Caritas Fußpflege-, Kosmetik- und Heilpraktikerschule, Bismarckstr. 104, 46284 Dorsten, Tel.: 0 23 62 / 6 05 74 99, E-Mail: info@caritas-gesundheit-wellness.de (nachfolgend «Schule» genannt).

1. Gegenstand / Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die Teilnahme an den von der Schule angebotenen Lehrgängen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

 
2. Zweck des Vertrages
Der Zweck des Vertrages über die Teilnahme an einem von der Schule angebotenen Lehrgang ist geschäftlich bzw. kommerziell.

 
3. Zustandekommen des Vertrages
Die Angaben auf der Website der Caritas Bildungswerk Ahaus GmbH, Fußpflege- & Kosmetikschule stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Lehrgang dar. Ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Lehrgang geht vielmehr erst von der Anmeldung des Lehrgangteilnehmers aus, die persönlich, postalisch oder per Mail unter der oben genannten Adresse abgegeben werden kann. Das Angebot kann innerhalb von 14 Tagen ab Zugang von der Schule durch ausdrückliche Anmeldebestätigung und Rechnungsstellung angenommen werden. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung in Schrift- oder Textform kommt der Vertrag zustande. Trägerin der Schule ist die Caritas Bildungswerk Ahaus GmbH, Coesfelder Str. 6, 48683 Ahaus; mit ihr kommt der Vertrag zustande.

 
4. Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften
Kommt der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande (§ 312b BGB), steht Verbrauchern nach Maßgabe der folgenden Hinweise ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Caritas Fußpflege-, Kosmetik- und Heilpraktikerschule
Bismarckstr. 104
46284 Dorsten
E-Mail: info@caritas-gesundheit-wellness.de
Tel.: 0 23 62 / 6 05 74 99,

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich eventuell entstandener Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


5. Ziel des Lehrganges

Dem Lehrgangsteilnehmer sollen theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten im Rahmen der gebuchten Lehrgänge vermittelt werden.

 
6. Beginn, Ort und Dauer des Lehrgangs

Die Lehrgangsstunden finden je nach gebuchtem Lehrgang in der Woche (Mo bis Fr) in der Zeit von 09.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr / 18.00 Uhr und an den Wochenenden von 09.00 Uhr / 10.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr / 18.00 Uhr in den Räumen der Schule statt. Die Schule behält sich vor, aus organisatorischen Gründen oder zur Durchführung praktischer Ausbildungsabschnitte andere Orte zu bestimmen. Die Gesamtdauer der Lehrgänge liegt bei dem
- Fußpflegelehrgang zwischen 3 und maximal 9 Monaten
- Kosmetiklehrgang zwischen 3 und maximal 12 Monaten
- Heilpraktikerlehrgang zwischen 24 und maximal 30 Monaten

 
7. Fälligkeit der Lehrgangsgebühren

Es gelten die nachfolgenden Zahlungsbedingungen:
(1) Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Lehrgangsgebühren. Die Gebühren richten sich nach der Auswahl des entsprechenden Lehrganges.
(2) Die Schule erhebt eine lehrgangsspezifische Anzahlung bis zu 25 % der Lehrgangsgebühren, die in voller Höhe auf die Lehrgangsgebühr angerechnet wird. Nach der Anmeldung erhält der Lehrgangsteilnehmer eine Anmeldebestätigung und Rechnung. Die Anzahlung ist daraufhin unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen auf das in der Anmeldebestätigung und Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
(3) Die Lehrgangsgebühren werden wie folgt fällig:
a) Lehrgangsgebühren: spätestens bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn.
b) Für Lehrgänge, die länger als zwei Monate dauern, werden Ratenzahlungen gewährt. Es gelten folgende Ratenzahlungen als vereinbart:
i. Anzahl der Raten = Lehrgangsdauer in Monaten.
ii. Höhe des Ratenbetrages = Lehrgangsgebühr abzüglich Anzahlung, dividiert durch die Anzahl der vorgesehenen Lehrgangsmonate.
iii. Fälligkeit der Raten: am 1. des Monats nach Lehrgangsbeginn, danach monatlich.
iv. Die Ratenzahlung endet spätestens sechs Wochen vor dem vorgesehen Lehrgangsbeginn.
c) Ist mehr als eine Rate rückständig, erlischt die gewährte Ratenzahlung und die noch offene Lehrgangsgebühr wird sofort in einer Summe fällig.
d) In den Lehrgangsgebühren sind die Prüfungsgebühren enthalten.

 
8. Rücktritt

(1) Die Schule kann entweder von dem Vertrag zurücktreten oder einen zeitnahen, erneuten Termin festlegen, wenn der Lehrgang aus nicht von der Schule zu vertretenden Gründen, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt, zum vorgesehenen Termin nicht durchgeführt wird. Bei einem Vertragsrücktritt seitens der Schule werden eingezahlte Lehrgangskosten incl. der Anmeldegebühr durch die Schule erstattet. Gleiches gilt für den Fall, dass der Lehrgangsteilnehmer an dem neuen Termin nicht teilnehmen kann. Anderweitige Ansprüche seitens des Lehrgangsteilnehmers sind ausgeschlossen.
(2) Der Lehrgangsteilnehmer wird von seiner Zahlungsverpflichtung frei, wenn er mit Zustimmung der Schule einen Ersatzteilnehmer stellt. Die Schule wird diese Zustimmung nur verweigern, wenn dem Ersatzteilnehmer Zugangsvoraussetzungen oder die persönliche Eignung fehlen. Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz (siehe Nr. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.
(3) Bei plötzlicher Krankheit (Nachweis durch ärztliches Attest) hat der Lehrgangsteilnehmer das Recht, an einem anderen zeitnahen Lehrgangstermin teilzunehmen. Der Ersatztermin wird von der Schule festgelegt. Der Vertrag behält dabei seine Gültigkeit, eine Erstattung gezahlter Lehrgangsgebühren ist nicht möglich. Das ärztliche Attest ist innerhalb von drei Werktagen vorzulegen.


9. Kündigung

(1) Erstrecken sich Lehrgänge über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten, kann der Lehrgangsteilnehmer unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen kündigen; erstmals zum Ende der zwölften Lehrgangswoche. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Kündigungserklärung bei der Schule. In diesem Fall wird die Schule einen den erbrachten Leistungen entsprechenden Entgeltsanteil verlangen.
(2) Wer an einzelnen Unterrichtseinheiten nicht teilnimmt, ist nicht berechtigt, das Entgelt zu mindern.
(3) Die Schule kann aus wichtigen Gründen, wie z. B. nachhaltige Störungen der Veranstaltungen oder Urheberrechtsverletzungen durch den Lehrgangsteilnehmer fristlos kündigen. Ein Anspruch auf Zurückerstattung des Entgelts besteht in diesem Falle nicht. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Schule werden hierdurch nicht berührt.


10. Datenschutz

(1) Der Teilnehmer ist einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für die Erfüllung dieses Vertrags, für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung und zur Kontaktaufnahme nach Lehrgangsabschluss bzw. Information durch die Schule und ihrer Trägerin gespeichert werden. Dies geschieht im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) bzw. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
(2) Die Daten werden von der Schule und ihrer Trägerin nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung dieses Vertrags bzw. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich; dies gilt insbesondere für die Verpflichtungen gegenüber eventuellen Kostenträgern (z.B. Agentur für Arbeit, Jobcenter). Für diese Fälle entbindet der Teilnehmer die Caritas Bildungswerk Ahaus GmbH von dem Weitergabeverbot.
(3) Für jede darüber hinausgehende Verarbeitung der personenbezogenen Daten bedarf es der Einwilligung des Teilnehmers.
(4) Der Teilnehmer hat das Recht auf Information und Auskunft, welche Daten über ihn auf welcher Rechtsgrundlage zu welchem Zweck verarbeitet werden. Darüber hinaus besteht im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen insbesondere ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, ein Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungsvorgänge sowie ein Recht auf Beschwerde.
(5) Der Teilnehmer hat das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen Datenschutzvorschriften verstößt.
a) Externe Datenschutzbeauftragte: Carina Ponelis, Tel.: 0251-8901-326, datenschutzbeauftragter@caritas-muenster.de
b) Datenschutzkoordinatorin des Caritasverbands im Dekanat Ahaus-Vreden e.V.: Julia Friedmann, Coesfelder Straße 6, 48683 Ahaus, dsb@caritas-ahaus-vreden.de

 
11. Schweigepflicht, Geheimhaltungsverpflichtung

(1) Der Teilnehmer wird über alle Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Caritas Bildungswerk Ahaus GmbH und weiterer direkt an der Durchführung der Bildungsmaßnahme beteiligter Kooperationspartner sowie alle sonstigen ihm im Rahmen der Bildungsmaßnahme zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten und Vorgänge Stillschweigen bewahren. Er wird dafür sorgen, dass Dritte nicht unbefugt Kenntnis erhalten. Keine vertrauliche Informationen sind solche Informationen,
a) die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe durch die Schule oder ihrer Trägerin bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden,
b) die dem Lehrgangsteilnehmer bereits vor der Offenlegung durch die Schule oder ihre Trägerin und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren,
c) die von dem Lehrgangsteilnehmer ohne Nutzung von vertraulichen Informationen der Schule oder ihrer Trägerin selber gewonnen wurden oder
d) die dem Lehrgangsteilnehmer von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden.
(2) Aufgrund seiner Aufgabenstellung kann der Teilnehmer ständig damit betraut sein, personenbezogene Daten und besondere Kategorien personenbezogener Daten von Patienten zu verarbeiten. ist Der Teilnehmer ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten nur nach Maßgabe der in Art. 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) niederlegten Grundsätze zu verarbeiten. .
(3) Diese Verpflichtungen bestehen auch fünf Jahre lang über das Ende der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme hinaus.
(4) Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach § 42 BDSG mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden.

 
12. Haftung

Die Schule haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Lehrgängen und Veranstaltungen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Schule oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Schule beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht (d.h. einer vertraglichen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der/die Vertragschließende regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beruhen.

 
13. Schulordnung

Alle Lehrgangsteilnehmer verpflichten sich, der aushängenden Schul-, Haus- und Parkordnung Folge zu leisten. Bei schuldhaften Verstößen des Lehrgangsteilnehmers hiergegen behält sich die Schule die außerordentliche Kündigung des Vertrages vor.


14. Verbraucherschlichtung

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen.
Zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Allgemeinen Verbrauchschlichtungsstelle ist die Schule weder bereit noch verpflichtet.


15. Gerichtsstand

Hat der Lehrgangsteilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder ist er Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Ahaus als Geschäftssitz der Caritas Bildungswerk Ahaus GmbH.

Muster-Widerrufsformular

An:
Caritas Fußpflege-, Kosmetik- und Heilpraktikerschule
Bismarckstr. 104
46284 Dorsten
E-Mail: info@caritas-gesundheit-wellness.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

(Stand 01.06.2022)

Fußpflege- und Kosmetikschule Dorstenzoom

Kontakt

Caritas Fußpflege- und
Kosmetikschule Dorsten
Bismarckstr. 104
46284 Dorsten

02362 / 6057499
Fax 02362 / 6057542

Lehrgangsangebote

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