Caritas Fußpflege- und Kosmetikschule Dorsten
Caritas Fußpflege- und Kosmetikschule Dorsten
Wir bieten Ausbildungen und Lehrgänge rund um die Themen Fußpflege, Kosmetik und Heilpraktiker an. Die Lehrgänge Fußpflege und Kosmetik sind auch als von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassene Fernlehrgänge verfügbar.
Qualifiziertes und motiviertes Team
Qualifiziertes und motiviertes Team
Zu allen theoretischen und praktischen Lehrgangsinhalten steht Ihnen unser Team aus Fachkräften zur Verfügung.
Wir beraten Sie
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Unsere modulare Lehrgangsgestaltung trägt dazu bei, für Ihre Ansprüche optimierte Lehrgänge zusammen zu stellen. Wir beraten Sie dabei gerne.
 
 
Caritas Fußpflege- und Kosmetikschule Dorsten
Wir bieten Ausbildungen und Lehrgänge rund um die Themen Fußpflege, Kosmetik und Heilpraktiker an. Die Lehrgänge Fußpflege und Kosmetik sind auch als von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassene Fernlehrgänge verfügbar.
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Qualifiziertes und motiviertes Team
Zu allen theoretischen und praktischen Lehrgangsinhalten steht Ihnen unser Team aus Fachkräften zur Verfügung.
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Wir beraten Sie
Unsere modulare Lehrgangsgestaltung trägt dazu bei, für Ihre Ansprüche optimierte Lehrgänge zusammen zu stellen. Wir beraten Sie dabei gerne.
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Allgemeine Geschäftbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 13.01.2014) bilden die rechtliche Grundlage für die Teilnahme an Lehrgängen der Caritas Fußpflege-, Kosmetik- und Heilpraktikerschule Dorsten (nachfolgend "Schule" genannt), Bismarckstr. 104, 46284 Dorsten:

(1) Gegenstand und Geltungsbereich

Für die Teilnahme an den von der Schule angebotenen Lehrgängen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

(2) Zweck des Vertrages

Der Zweck des Vertrages über die Teilnahme an einem von der Schule angebotenen Lehrganges  ist geschäftlich bzw. kommerziell.

(3) Zustandekommen des Vertrages

Die Angaben auf der Website im Internet unter www.caritas-fußpflegeschule.de, www.caritas-kosmetikschule.de, www.caritas-heilpraktikerschule.de sowie www.caritas-schulen-dorsten.de stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Lehrgang dar. Ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Lehrgang geht vielmehr erst von der Anmeldung des Teilnehmers aus, die persönlich, postalisch oder per Fax unter der oben genannten Adresse abgegeben werden kann. Das Angebot kann innerhalb von 14 Tagen ab Zugang von der Schule durch ausdrückliche Anmeldebestätigung und Rechnungsstellung angenommen werden. Dem Teilnehmer steht ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.

(4) Ziel des Lehrgangs

Durch die Lehrgänge sollen dem Lehrgangsteilnehmer theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten im Rahmen der gebuchten Lehrgänge / Schulungen vermittelt werden.

(5) Beginn, Ort und Dauer des Lehrgangs

Die Lehrgangsstunden finden je nach gebuchtem Lehrgang in der Woche (Montag bis Freitag) in der Zeit von 8.00 Uhr / 9.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr / 18.00 Uhr und an den Wochenenden von 09.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr / 18.00 Uhr in den Räumen der Schule statt. Die Lehrgänge finden in den Räumen der Caritas Fußpflege-, Heilpraktiker- und Kosmetikschule, Bismarckstr. 104, 46284 Dorsten, statt. Die Schule behält sich vor, aus organisatorischen Gründen oder zur Durchführung praktischer Ausbildungsabschnitte andere Orte zu bestimmen.

Die Gesamtdauer der Ausbildung liegt bei der

  • Fußpflegeausbildung zwischen 3 und max. 9 Monaten
  • Kosmetikausbildung zwischen 3 und max. 12 Monaten
  • Heilpraktikerausbildung zwischen 24 und max. 30 Monaten

(6) Fälligkeit der Lehrgangsgebühr

Es gelten die nachfolgenden Zahlungsbedingungen;
(1) Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Lehrgangsgebühren. Die Gebühren richten sich nach der Auswahl des entsprechenden Lehrganges.
(2) Die Schule erhebt eine kursspezifische Anmeldegebühr, die in voller Höhe auf die Lehrgangsgebühr angerechnet wird.
Nach der Anmeldung erhält der Lehrgangsteilnehmer eine Anmeldebestätigung und Rechnung. Die Anmeldegebühr ist
daraufhin innerhalb von 14 Tagen auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto zu zahlen.
(3) Die Lehrgangsgebühren werden wie folgt fällig:
     a) Lehrgangsgebühren: spätestens bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn.
     b) Für Lehrgänge, die länger als zwei Monate dauern, werden Ratenzahlungen gewährt.
Wenn nicht durch eine Lehrgangsrechnung anders mitgeteilt, gelten folgende Ratenzahlungen als vereinbart:
     aa.) Anzahl der Raten = Lehrgangsdauer in Monaten.
     bb.) Höhe des Ratenbetrages = Lehrgangsgebühr abzüglich Anzahlung, dividiert durch die Anzahl der vorgesehenen
Lehrgangsmonate.
     cc.) Fälligkeit der Raten: am 1. des Monats nach Lehrgangsbeginn, danach monatlich.
     dd.) Die Ratenzahlung endet spätestens 14 Tage vor dem vorgesehenen Lehrgangsende.
     c) Ist mehr als eine Rate rückständig, erlischt die gewährte Ratenzahlung und die noch offene Lehrgangsgebühr wird sofort in einer Summe fällig.
     d) In den Lehrgangsgebühren sind die Prüfungsgebühren enthalten.

(7) Rücktritt

Die Schule kann entweder von dem Vertrag zurücktreten oder einen zeitnahen, erneuten Termin festlegen, wenn der Lehrgang wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus sonstigen, nicht von der Schule zu vertretenden Gründen zum vorgesehenen Termin nicht durchgeführt wird.
Bei einem Vertragsrücktritt seitens der Schule werden eingezahlte Lehrgangskosten, incl. der Anmeldegebühr durch die Schule erstattet.
Tritt der Lehrgangsteilnehmer vom Vertrag zurück, wird eine Stornogebühr in Höhe von 80 % der gesamten Lehrgangskosten erhoben.
Für den Lehrgang Heilpraktiker besteht zu jedem Zeitpunkt ein kostenpflichtiges dreimonatiges Kündigungs- bzw. Rücktritts-recht seitens des Lehrgangteilnehmers. Die Schule dagegen erstattet bei einem Rücktritt vom Vertrag zum Lehrgang Heilpraktiker Ihrerseits nicht die bis dahin gezahlten Lehrgangsgebühren.
Der Rücktritt ist schriftlich bei der Schule einzureichen bzw. bei Rücktritt durch die Schule dem Lehrgangsteilnehmer schriftlich zuzustellen.
Bei plötzlicher Krankheit (Nachweis durch ärztliches Attest) hat der Lehrgangsteilnehmer das Recht, an einem anderen zeitnahen Lehrgangstermin teilzunehmen. Der Ersatztermin wird von der Schule festgelegt. Der Vertrag behält dabei seine Gültigkeit, eine Erstattung gezahlter Lehrgangsgebühren ist nicht möglich. 

(8) Haftung

Die Schule haftet im Rahmen dieses Vertrages nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, jedoch nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen des Lehrgangsteilnehmers.

(9) Schulordnung

Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, der aushängenden Schul-, Haus- und Parkordnung Folge zu leisten. Bei schuldhaften Verstößen des Lehrgangsteilnehmers hiergegen behält sich die Schule die außerordentliche Kündigung des Vertrages vor.

(10) Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Ahaus.
Träger dieser Lehrgänge / Schulungen ist die Caritas Bildungswerk Ahaus GmbH, Coesfelder Str. 6, 48683 Ahaus. 

Fußpflege- und Kosmetikschule Dorstenzoom

Kontakt

Caritas Fußpflege- und
Kosmetikschule Dorsten
Bismarckstr. 104
46284 Dorsten

02362 / 6057499
Fax 02362 / 6057542

Lehrgangsangebote

Für unsere Lehrgänge können Sie möglicherweise einen  

Bildungsscheck 

in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.