Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann

Die Möglichkeit zur Ausbildung findet sich in Ahaus-Wessum, Borken, Dorsten, Emsdetten,  Ibbenbüren, Oer-Erkenschwick, Rhede, Rheine.


Generalistische Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann


Wie bieten ab dem Jahr 2020 eine 3-jährige Vollzeitausbildung nach dem neuen Pflegeberufegesetz zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann an.

Was bedeutet Generalistik bzw. generalistische Pflegeausbildung? Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe soll eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung für alle Versorgungsbereiche (stationäre und ambulante Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege) erreicht werden.Das heißt, die bisher im Altenpflege- und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt.

Die Auszubildenden werden generalistisch ausgerichtet ausgebildet und erhalten nach der Ausbildung den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.
Wie bisher werden bei Umschulungen Lehrgangskosten durch die Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter übernommen.

Die neue generalistische Pflegeausbildung wird über die EU in anderen EU-Mitgliedstaaten automatisch anerkannt werden.

Weiterführende Informationen gibt es unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz/faq-pflegeberufegesetz.html
https://www.pflegeausbildung.net/

Theoretische Ausbildung

Der theoretische und praktische Unterricht wird in einer unserer Pflegeschulen erteilt. Der Unterricht umfasst 2.100 Stunden theoretischer Unterricht.

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann soll die Kompetenzen für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen vermitteln. Das lebenslange Lernen wird dabei als notwendig anerkannt.

Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen die folgenden Aufgaben selbstständig auszuführen:

1) Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege
2) Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
3) Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen
4) Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
5) Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen
6) Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit sowie bei der Erhaltung und Stärkung der eigenständigen Lebensführung und Alltagskompetenz unter Einbeziehung ihrer sozialen Bezugspersonen
6) Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen insbesondere im Rahmen von Rehabilitationskonzepten sowie die Pflege und Betreuung bei Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten
7) Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes und Durchführung von Maßnahmen in Krisen und Katastrophensituationen
8) Anleitung, Beratung und Unterstützung von anderen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen in den jeweiligen Pflegekontexten sowie Mitwirkung an der praktischen Ausbildung von Angehörigen von Gesundheitsberufen.

Des Weiteren sollen Auszubildende dazu befähigt werden, ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen, insbesondere Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darin, interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten und dabei individuelle, multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen bei Krankheitsbefunden und Pflegebedürftigkeit zu entwickeln sowie teamorientiert umzusetzen.

Während der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann soll ein professionelles, ethisch fundiertes Pflegeverständnis und ein berufliches Selbstverständnis entwickelt und gestärkt werden.

Das Caritas Bildungswerk Ahaus hat dazu ein eigenes Curriculum entwickelt. Die Unterrichtsinhalte werden übergreifend miteinander verknüpft und mit einem Praxiscurriculum im Verlauf der drei Jahre vertieft.

Unterrichtszeiten

Der Unterricht wird in Blockform (Wochen) abgehalten und beginnt jeweils montags bis freitags um 8.00 Uhr. Eine Unterrichtswoche umfasst 35 Unterrichtsstunden.

Berufspraktische Ausbildung

Nach dem Pflegeberufegesetz erfolgt Ihre Ausbildung in der Akutpflege, der Langzeitpflege, der ambulanten Akut- oder Langzeitpflege und an Weiteren an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen. 

Sie schließen mit Ihrer Ausbildungsstätte (Altenheim, Krankenhaus, Ambulante Pflegestation) einen Ausbildungsvertrag ab. Dabei wählen Sie den jeweiligen Ausbildungsschwerpunkt (Vertiefung). Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2.500 Stunden.

Die berufspraktische Ausbildung und die theoretische Ausbildung werden durch einen auf jeden Auszubildenden abgestimmten individualisierten Ausbildungsplan verknüpft. Dieser Ausbildungs(-verlaufs-) plan gibt während der gesamten Ausbildung Orientierung und Verlässlichkeit. Ein ständiger Kontakt zwischen den Kooperationspartnern (praktischen Ausbildungsträgern und den Bildungszentren des Caritas Bildungswerkes garantieren eine bestmögliche Ausbildung.

Prüfung

Die Ausbildung zur/m Pflegefachfrau/Pflegefachmann schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die sich aus einem schriftlichen, mündlichen Teil zusammensetzt.
Die bestandene Abschlussprüfung berechtigt Sie zum Tragen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann.

Tätigkeitsbereiche

Nach der Ausbildung bieten sich Tätigkeitsfelder in folgenden Einrichtungen an:

Altenheime, Altenpflegeheime, Altenwohnheim, Sozialstationen oder Ambulante Pflegedienste, Altentagesstätten, Hospize, Krankenhäuser oder Kliniken der Akutversorgung, Geriatrische Kliniken, Psychiatrische Kliniken, Kurheime, Kurkrankenhäuser, Rehabilitationszentren, Beratungsstellen usw.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Folgende Weiterbildungsmöglichkeiten stehen Ihnen offen:

Fachweiterbildung z.B. in den Bereichen Intensiv- / Anästhesiepflege, OP-Pflege, Palliative Care, Praxisanleitung, spezialisierte Fachweiterbildung z.B. Gerontopsychiatrie, Wundmanagement, Breast Nurse, Pain Nurse etc.
Wohnbereichsleitung, Stationsleitung, Pflegedienstleitung (Verantwortliche Pflegefachkraft), Heimleitung, sowie Studiengänge im Bereich Pflegepädagogik, Pflegemanagement und Pflegewissenschaft

Ausbildungsvergütung

Auszubildende schließen einen schriftlichen Ausbildungsvertrag mit den Trägern der praktischen Ausbildung ab. Dieser ist zuständig für eine angemessene Ausbildungsvergütung für die gesamte Dauer der Ausbildung. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom jeweiligen Tarifvertrag des Anstellungsträgers. Sie beträgt zurzeit bei der Caritas (AVR) im

1. Jahr ca. 1140,00 Euro
2. Jahr ca. 1200,00 Euro
3. Jahr ca. 1300,00 Euro 

(Stand 2019)

Umschulung

Für Umschüler/innen gelten hinsichtlich der finanziellen Förderung die Richtlinien der Arbeitsverwaltung. Entsprechende Auskünfte erteilen die Arbeitsagenturen und/oder Jobcenter.

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie mindestens eine abgeschlossene 10-jährige allgemeine Schulbildung (Hauptschulabschluss nach Klasse 10).

Bewerbung

Wenden Sie sich bitte an eines unserer Bildungszentren und reichen Sie folgende Bewerbungsunterlagen ein:

  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Passfoto
  • Schulabschlusszeugnis (höchster erworbener Schulabschluss)
  • ggfls. Nachweis von Praktika oder einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung

Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen laden wir Sie umgehend zu einem Informationsgespräch ein. Gerne sind wir bei der Vermittlung eines Anstellungsträgers behilflich.